Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus

Bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung die Verlängerung ihrer Bestellung über die Altersgrenze hinaus beantragen.

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.

Voraussetzungen

Der/die Antragsteller/-in muss:

  • die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  • die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und
  • gesundheitlich geeignet sein.

Bei der Antragstellung ist die gesetzliche Höchstdauer einer Bestellung zu berücksichtigen:

  • Ablauf der siebenjährigen Bestellungszeit oder
  • Ablauf des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird.

 

Fristen

Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) gestellt werden.

Kosten

Die Gebühr für die Verlängerung der Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Verwandte Leistungen

Stand

04.06.2025, 14:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Nach oben