Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus
Bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung die Verlängerung ihrer Bestellung über die Altersgrenze hinaus beantragen.
Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.
Voraussetzungen
Der/die Antragsteller/-in muss:
- die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
- die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und
- gesundheitlich geeignet sein.
Bei der Antragstellung ist die gesetzliche Höchstdauer einer Bestellung zu berücksichtigen:
- Ablauf der siebenjährigen Bestellungszeit oder
- Ablauf des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird.
Fristen
Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) gestellt werden.
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung der Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Bezirksschornsteinfeger Verlängerung Bestellung über 67 Jahre - Antrag
- Bezirksschornsteinfeger Verlängerung Bestellung über 67 Jahre - Antrag
- Bezirksschornsteinfeger Verlängerung Bestellung über 67 Jahre - Antrag
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Stand
04.06.2025, 14:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)