Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.

Voraussetzungen

Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.

Fristen

Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin

Kosten

Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

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Stand

06.06.2025, 13:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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