Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander die Aufhebung der Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen.
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander beantragen, dass die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau aufgehoben wird.
Voraussetzungen
Nur die betriebsangehörige Vertretung selbst oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in können den Antrag stellen.
Im Antrag muss angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben werden soll.
Fristen
keine
Kosten
Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand
04.06.2025, 14:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)