Radioaktive Stoffe; Mitteilung über den Bestand
Betriebe, Firmen oder Einrichtungen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen über den Bestand Buch führen und diesen an die zuständige Behörde melden.
Der Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz ist verpflichtet beim Umgang mit radioaktiven Stoffen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und Verbleib Buch zu führen und den Bestand von radioaktiven Stoffen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mitzuteilen. Die Art und Aktivität der Stoffe, aufgeschlüsselt nach Radionukliden, ist mit anzugeben.
Sonstige radioaktive Stoffe sind vor allem radioaktive Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind. Für den Umgang mit Letzteren wird eine Genehmigung nach dem Atomgesetz benötigt. Ausgenommen sind geringe Mengen Kernbrennstoffe, die unter bestimmten Vorrausetzungen als sonstige radioaktive Stoffe gelten.
Voraussetzungen
Fristen
Die Mitteilung über den Bestand an sonstigen radioaktiven Stoffen ist dem LfU innerhalb eines Monats am Ende des Kalenderjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Strahler-Zertifikat Antrag und Begleitschein sowie Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern -
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Strahler-Zertifikat Antrag und Begleitschein sowie Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern -
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Strahler-Zertifikat Antrag und Begleitschein sowie Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern -
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Strahler-Zertifikat Antrag und Begleitschein sowie Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern
Online Verfahren
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Assistent zur Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen
Sie können die Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen online übermitteln. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
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Sie können die Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen online übermitteln. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Assistent zur Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen
Sie können die Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen online übermitteln. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich.
Weiterführende Links
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Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt
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Stand
14.10.2024, 11:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)