Radioaktive Stoffe; Mitteilung bei Erwerb und Abgabe
Unternehmen, Einrichtungen oder Personen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen den Erwerb und die Abgabe radioaktiver Stoffe an die zuständige Behörde melden.
Der Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz ist verpflichtet beim Umgang mit radioaktiven Stoffen den Erwerb oder die Abgabe radioaktiver Stoffe dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) innerhalb eines Monats als zuständige Behörde mitzuteilen. Die Art und Aktivität der Stoffe sind dabei mit anzugeben.
„Sonstige radioaktive Stoffe“ sind radioaktive Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind. Für den Umgang mit Letzteren wird eine Genehmigung nach dem Atomgesetz benötigt. Ausgenommen sind geringe Mengen Kernbrennstoffe, die unter bestimmten Vorrausetzungen als sonstige radioaktive Stoffe gelten.
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz.
Fristen
Der Erwerb und/oder die Abgabe sonstiger radioaktiver Stoffe ist dem LfU innerhalb eines Monats nach Erwerb oder Abgabe mitzuteilen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
Unterlagen
-
Mitteilung bei Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Strahlerzertifikat Bescheinigung zur Dichtheit und Kontaminationsfreiheit der Umhüllung bei der Abgabe von genehmigungsbedürftigen sonstigen radioaktiven Stoffen zur weiteren Verwendung: Empfangsbestätigung des übernehmenden Genehmigungsinhabers bei Abgabe als radioaktiver Abfall an die Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe:
Antrag und Begleitschein sowie das Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern -
Mitteilung bei Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Strahlerzertifikat Bescheinigung zur Dichtheit und Kontaminationsfreiheit der Umhüllung bei der Abgabe von genehmigungsbedürftigen sonstigen radioaktiven Stoffen zur weiteren Verwendung: Empfangsbestätigung des übernehmenden Genehmigungsinhabers bei Abgabe als radioaktiver Abfall an die Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe:
Antrag und Begleitschein sowie das Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern -
Mitteilung bei Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Strahlerzertifikat Bescheinigung zur Dichtheit und Kontaminationsfreiheit der Umhüllung bei der Abgabe von genehmigungsbedürftigen sonstigen radioaktiven Stoffen zur weiteren Verwendung: Empfangsbestätigung des übernehmenden Genehmigungsinhabers bei Abgabe als radioaktiver Abfall an die Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe:
Antrag und Begleitschein sowie das Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern -
Mitteilung bei Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Strahlerzertifikat Bescheinigung zur Dichtheit und Kontaminationsfreiheit der Umhüllung bei der Abgabe von genehmigungsbedürftigen sonstigen radioaktiven Stoffen zur weiteren Verwendung: Empfangsbestätigung des übernehmenden Genehmigungsinhabers bei Abgabe als radioaktiver Abfall an die Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe:
Antrag und Begleitschein sowie das Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern
Online Verfahren
-
Assistent zur Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Die Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV kann online übermittelt werden. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Assistent zur Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Die Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV kann online übermittelt werden. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Assistent zur Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen
Die Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV kann online übermittelt werden. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich.
Weiterführende Links
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Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt
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Stand
06.02.2026, 12:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)