Radioaktive Stoffe; Beantragung einer Genehmigung für den Umgang
Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen oder die wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (Neugenehmigung) sowie die wesentliche Änderung einer sogenannten "genehmigungsbedürftigen Tätigkeit" im Zusammenhang mit dem Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (Änderungsgenehmigung) bedarf einer Genehmigung.
Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde erteilt auf Antrag die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Antrag auf Genehmigung werden im Strahlenschutzgesetz geregelt und sind im Zuge des Verfahrens nachzuweisen.
„Sonstige radioaktive Stoffe“ sind radioaktive Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind. Für den Umgang mit Letzteren wird eine Genehmigung nach dem Atomgesetz benötigt. Ausgenommen sind geringe Mengen Kernbrennstoffe, die unter bestimmten Vorrausetzungen als sonstige radioaktive Stoffe gelten.
Der Begriff „Umgang“ wird als Tätigkeitsbegriff im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) definiert. Hierbei handelt es sich um die Gewinnung Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung bzw. Beseitigung von künstlich erzeugten sowie natürlichen vorkommenden radioaktiven Stoffen. Eine Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ist nur dann notwendig, wenn die Aktivität der Stoffe die Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übersteigt.
Voraussetzungen
Anträge auf Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen können Unternehmen, Einrichtungen und Personen beim LfU stellen, die planen, mit radioaktiven Stoffen in Bayern umzugehen.
Allgemeine Vorrausetzungen für die Erteilung einer Genehmigung werden im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt. Eine Genehmigung wird erteilt, wenn
- Antragsteller und Strahlenschutzbeauftragte zuverlässig und fachkundig sind,
- Ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal vorhanden ist,
- Die notwendige Ausrüstung vorhanden ist und Schutzmaßnahmen nach Stand von Wissenschaft und Technik getroffen sind,
- Die Tätigkeit gerechtfertigt ist und keine anderen Vorschriften entgegenstehen,
- Eine gesetzliche Schadenersatzvorsorge besteht,
- Der Schutz gegen Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter gewährleistet ist
Das LfU kann die Genehmigung befristen, wenn die Vorrausetzungen erst im Probetrieb geprüft werden können. Während eines Probebetriebs ist eine Anwendung am Menschen ausgeschlossen.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme zu stellen. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen darf erst erfolgen, wenn eine Genehmigung ausgestellt wurde.
Kosten
100,00 bis 9.250,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Formulare
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Für die Bearbeitung des Genehmigungsantrages durch die Behörde sind in der Regel folgende Angaben und Nachweise einzureichen (keine abschließende Liste): Ort des UmgangsAngabe des beantragten Genehmigungsumfanges (Nuklide, geplante Umgangsaktivität, offene und/oder umschlossene radioaktive Stoffe)Im Falle der Anwendung am Menschen, die beabsichtigten Verfahren (Diagnostik, Therapie)Auflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ggf. Approbationsurkunde (im Rahmen der Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen oder in der Tierheilkunde)Nachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterNachweis über ein Sicherungskonzept -
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Für die Bearbeitung des Genehmigungsantrages durch die Behörde sind in der Regel folgende Angaben und Nachweise einzureichen (keine abschließende Liste): Ort des UmgangsAngabe des beantragten Genehmigungsumfanges (Nuklide, geplante Umgangsaktivität, offene und/oder umschlossene radioaktive Stoffe)Im Falle der Anwendung am Menschen, die beabsichtigten Verfahren (Diagnostik, Therapie)Auflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ggf. Approbationsurkunde (im Rahmen der Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen oder in der Tierheilkunde)Nachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterNachweis über ein Sicherungskonzept -
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Für die Bearbeitung des Genehmigungsantrages durch die Behörde sind in der Regel folgende Angaben und Nachweise einzureichen (keine abschließende Liste): Ort des UmgangsAngabe des beantragten Genehmigungsumfanges (Nuklide, geplante Umgangsaktivität, offene und/oder umschlossene radioaktive Stoffe)Im Falle der Anwendung am Menschen, die beabsichtigten Verfahren (Diagnostik, Therapie)Auflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ggf. Approbationsurkunde (im Rahmen der Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen oder in der Tierheilkunde)Nachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterNachweis über ein Sicherungskonzept -
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Für die Bearbeitung des Genehmigungsantrages durch die Behörde sind in der Regel folgende Angaben und Nachweise einzureichen (keine abschließende Liste): Ort des UmgangsAngabe des beantragten Genehmigungsumfanges (Nuklide, geplante Umgangsaktivität, offene und/oder umschlossene radioaktive Stoffe)Im Falle der Anwendung am Menschen, die beabsichtigten Verfahren (Diagnostik, Therapie)Auflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ggf. Approbationsurkunde (im Rahmen der Anwendung radioaktiver Stoffe am Menschen oder in der Tierheilkunde)Nachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterNachweis über ein Sicherungskonzept
Online Verfahren
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Antrag auf Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
Sie können die Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Antrag auf Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
Sie können die Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Antrag auf Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
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Weiterführende Links
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Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt
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Stand
06.02.2026, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)