Sichere Lieferkette; Beantragung der Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung des Einsatzes der Luftsicherheitsausrüstung im Rahmen der sicheren Lieferkette beantragen.
Um den sicheren Transport innerhalb der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Deutsche Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt einen der folgenden Status beantragen:
- reglementierte Beauftragte
- bekannte Versender
- Transporteure
Zur Erfüllung der mit dem Status verbundenen Aufgaben muss häufig Luftsicherheitsausrüstung eingesetzt werden. Luftsicherheitsausrüstungen sind zum Beispiel Sprengstoffspurendetektoren, Metalldetektoren oder Röntgengeräte. Die eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung muss vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Dies gilt auch für Luftsicherheitsausrüstung, die für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von überlassenen Bereichen von Luftfahrtunternehmen eingesetzt wird. Für die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung müssen Sie einen Antrag stellen, und es wird eine Zulassungsüberprüfung vor Ort durchgeführt. Im Rahmen der Zulassungsüberprüfung vor Ort wird an Ihrem Betriebsstandort geprüft, ob die Luftsicherheitsausrüstung den Auflagen und Vorschriften entsprechend eingesetzt wird. Überprüft wird zudem, ob sie die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Detektionsleistung von Sprengstoffen oder beim Erkennen verbotener Gegenstände, erfüllen.
Erteilt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung für die Luftsicherheitsausrüstung, erhalten Sie für diese Luftsicherheitsausrüstung und den zugehörigen Betriebsstandort einen in der Europäischen Union (EU) gültigen Zulassungsbescheid. Für jede eingesetzte Luftsicherheitsausrüstung gibt es einen separaten Zulassungsbescheid.
Änderungen an der Luftsicherheitsausrüstung (Hardware- beziehungsweise Softwareänderungen oder ähnliches) müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt melden. Das Luftfahrt-Bundesamt überprüft diese Änderungen. Eine Änderung an der Luftsicherheitsausrüstung kann eine erneute Überprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich machen. Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ruht dann, bis deren einwandfreie Funktion nachgewiesen wurde.
Die Zulassung der Luftsicherheitsausrüstung ist gültig, bis Sie eine Rückgabe der Zulassung beantragen oder das Luftfahrt-Bundesamt sie widerruft.
Voraussetzungen
- Sie sind eine öffentliche Stelle, juristische oder natürliche Person, Gesellschaft oder andere Personenvereinigung des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland oder
- eine natürliche Person in Deutschland vertritt Sie.
- Sie können den Antrag auch in Vertretung für die leistungsempfangende Organisation stellen.
Fristen
Die Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung (Technische Geräte) ist bis zur Rückgabe oder Entzug der Zulassung gültig.
Kosten
Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Zulassung von Sicherheitsausrüstung neue Gebührenpflichten.
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.
Mögliche Zahlungsweisen sind per giropay oder per Überweisung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags, beispielsweise Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis) -
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags, beispielsweise Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis) -
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags, beispielsweise Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis) -
Erforderliche Unterlage/n
bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Es gibt keine weiteren Unterlagen, die Sie verpflichtend einreichen müssen. Verschiedene Unterlagen sind aber hilfreich bei der Bearbeitung des Antrags, beispielsweise Unterlagen zur Luftsicherheitsausrüstung (zum Beispiel Servicebericht, Strahlenschutznachweis)
Online Verfahren
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Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Zulassung von Luftsicherheitsausrüstung online beantragen
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Weiterführende Links
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Stand
04.07.2024, 06:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)