Sichere Lieferkette; Beantragung der Zulassung eines Status

Wenn Sie als Unternehmen im Rahmen der sicheren Lieferkette eine Dienstleistung erbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Status beantragen.

Um die sichere Behandlung und Weitergabe von Waren, die auf dem Luftweg innerhalb der Europäischen Union (EU) befördert werden sollen, sicherzustellen, gibt es die sichere Lieferkette. Diese dient insbesondere dazu, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Rahmen der sicheren Lieferkette transportieren oder anderweitig behandeln und einen Betriebsstandort in Deutschland haben, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Status beantragen.

Folgende Status werden durch das LBA für die sichere Lieferkette zugelassen:

  • reglementierter Beauftragter (regB)
  • reglementierter Lieferant (regL)
  • bekannter Versender (bV)
  • Transporteur

Um einen Status zu erhalten, müssen Sie eine oder einen Sicherheitsbeauftragten benennen, ein Sicherheitsprogramm erstellen und eine Vor-Ort-Kontrolle durchlaufen.

Das Sicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Unternehmen anwendet, um die europäischen Vorgaben, die an den Status gestellt werden, zu gewährleisten. Die Vor-Ort-Kontrolle prüft, ob die Maßnahmen zur Wahrung der Luftsicherheit am Betriebsstandort gemäß dem Sicherheitsprogramm umgesetzt werden.

Mit einem erteilten Status für die sichere Lieferkette erstellt das LBA Ihnen für einen Ihrer Betriebsstandorte einen Zulassungsbescheid. Für jeden Ihrer Betriebsstandorte ist eine separate Zulassung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische oder natürliche Person mit einem Betriebsstandort in Deutschland.
  • Sie stellen den Antrag in Vertretung für das Unternehmen (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragte oder -beauftragter oder sonstige berechtigte Person)
  • Erstellung und Einreichung des vollständigen Sicherheitsprogramms
  • Die Vor-Ort-Kontrolle wird bestanden.

Kosten

Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Zulassung als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.

Die Gebühren setzen sich aus Festbetragsgebühren und zeitabhängigen Gebühren zusammen, die für die jeweiligen Amtshandlungen erhoben werden. Ferner werden die im Rahmen von Dienstreisen anfallenden Aufwendungen für Auslagen in Rechnung gestellt.

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung.

Mögliche Zahlungsweisen per giropay und per Überweisung. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch innerhalb eines Monats

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    wahlweise: HandelsregisterauszugGewerbeschein Auszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung der Status reglementierter Beauftragter und bekannter Versender, wenn ein solches Zertifikat vorliegt: AEO-Zertifikat S oder F bei Beantragung des Status reglementierter Beauftragter: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status bekannter Versender: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status Transporteur: Erklärung als Transporteur bei Beantragung des Status reglementierter Lieferant: Verpflichtungserklärung "Reglementierter Lieferant von Bordvorräten" Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    wahlweise: HandelsregisterauszugGewerbeschein Auszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung der Status reglementierter Beauftragter und bekannter Versender, wenn ein solches Zertifikat vorliegt: AEO-Zertifikat S oder F bei Beantragung des Status reglementierter Beauftragter: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status bekannter Versender: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status Transporteur: Erklärung als Transporteur bei Beantragung des Status reglementierter Lieferant: Verpflichtungserklärung "Reglementierter Lieferant von Bordvorräten" Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    wahlweise: HandelsregisterauszugGewerbeschein Auszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung der Status reglementierter Beauftragter und bekannter Versender, wenn ein solches Zertifikat vorliegt: AEO-Zertifikat S oder F bei Beantragung des Status reglementierter Beauftragter: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status bekannter Versender: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status Transporteur: Erklärung als Transporteur bei Beantragung des Status reglementierter Lieferant: Verpflichtungserklärung "Reglementierter Lieferant von Bordvorräten" Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    wahlweise: HandelsregisterauszugGewerbeschein Auszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung der Status reglementierter Beauftragter und bekannter Versender, wenn ein solches Zertifikat vorliegt: AEO-Zertifikat S oder F bei Beantragung des Status reglementierter Beauftragter: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status bekannter Versender: Verpflichtungserklärung bei Beantragung des Status Transporteur: Erklärung als Transporteur bei Beantragung des Status reglementierter Lieferant: Verpflichtungserklärung "Reglementierter Lieferant von Bordvorräten" Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

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Stand

14.10.2025, 17:10 Uhr

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