Sichere Lieferkette; Beantragung einer Änderung, Verlängerung oder Rückgabe des Status
Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.
Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.
Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.
Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:
- neue rechtliche Rahmenbedingungen
- Namensänderung des Unternehmens
- Änderungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen
- Änderungen betreffend die Sicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Sicherheitsbeauftragten
- wiederholende Zulassung (Verlängerung) eines vorhandenen Status
Hinweis: Sie müssen Ihrem Antrag auf wiederholende Zulassung ebenfalls ein aktuelles Sicherheitsprogramm beifügen. Rückgabe eines vorhandenen Status:
- sonstige Änderungen
Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.
Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Zulassung für die sichere Lieferkette
Fristen
Kosten
Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Änderung und Verlängerung Ihres Status als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.
Die Gebühren richten sich nach Luftsicherheitsgebührenverordnung.
Mögliche Zahlungsweisen per giropay oder per Überweisung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen
- Benennung Sicherheitsbeauftragter
-
Vollmacht
Vertretungsvollmacht, um im Namen der antragsstellenden Firma handeln zu dürfen. - Verpflichtungserklärung reglementierter Lieferant von Bordvorräten
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status: aktuelles Sicherheitsprogramm bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich: Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei reglementierten LieferantenZuverlässigkeitsüberprüfung der oder des SicherheitsbeauftragtenSchulungsnachweis beziehungsweise den Nachweis einer Auffrischungsschulung (falls bereits vorhanden)Benennungsschreiben bei reglementierten Beauftragten, Transporteuren und bekannten Versendern bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise): HandelsregisterauszugGewerbescheinAuszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung in Vertretung: Vertretungsvollmacht Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. -
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status: aktuelles Sicherheitsprogramm bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich: Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei reglementierten LieferantenZuverlässigkeitsüberprüfung der oder des SicherheitsbeauftragtenSchulungsnachweis beziehungsweise den Nachweis einer Auffrischungsschulung (falls bereits vorhanden)Benennungsschreiben bei reglementierten Beauftragten, Transporteuren und bekannten Versendern bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise): HandelsregisterauszugGewerbescheinAuszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung in Vertretung: Vertretungsvollmacht Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. -
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status: aktuelles Sicherheitsprogramm bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich: Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei reglementierten LieferantenZuverlässigkeitsüberprüfung der oder des SicherheitsbeauftragtenSchulungsnachweis beziehungsweise den Nachweis einer Auffrischungsschulung (falls bereits vorhanden)Benennungsschreiben bei reglementierten Beauftragten, Transporteuren und bekannten Versendern bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise): HandelsregisterauszugGewerbescheinAuszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung in Vertretung: Vertretungsvollmacht Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. -
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status: aktuelles Sicherheitsprogramm bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich: Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei reglementierten LieferantenZuverlässigkeitsüberprüfung der oder des SicherheitsbeauftragtenSchulungsnachweis beziehungsweise den Nachweis einer Auffrischungsschulung (falls bereits vorhanden)Benennungsschreiben bei reglementierten Beauftragten, Transporteuren und bekannten Versendern bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise): HandelsregisterauszugGewerbescheinAuszug aus einem anderen öffentlichen Register bei Beantragung in Vertretung: Vertretungsvollmacht Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Online Verfahren
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Änderung, Verlängerung oder Rückgabe der Zulassung für die sichere Lieferkette online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
04.07.2024, 06:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)