Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-, Grenz-, Kurzwellen- und Satellitenfunk berechtigt das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWSeefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des LRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.
Das LRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 17 Jahre plus 9 Monate alt sein.
Fristen
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 187,48 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC)
Mit diesem Formular können Sie die Zulassung zur Prüfung sowie die Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung Ihres allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) beantragen. -
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) gemäß § 13 Abs. 4a SchSV
Mit diesem Formular können Sie die Zulassung zur Prüfung sowie die Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung Ihres allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) beantragen.
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
Online Verfahren
-
Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC)
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC)
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) digital auszufüllen und einzureichen. -
Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC)
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) digital auszufüllen und einzureichen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
20.08.2024, 23:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)