Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung

Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Seefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. 
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre und 9 Monate alt sein.

Fristen

Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 127,88 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

21.08.2024, 07:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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