Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Beantragung einer freiwilligen Versicherung oder Zusatzversicherung

Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.

Als land- und forstwirtschaftliche oder gärtnerische Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sichert Sie gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab.
Über diesen Grundanspruch hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung für Sie als

  • Unternehmerin oder Unternehmer
  • und Ihren mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner. Mit der freiwilligen Zusatzversicherung können Sie die Geldleistungen an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.

Zudem ist eine freiwillige Versicherung möglich für

  • Unternehmerinnen und Unternehmer nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien
  • ehrenamtlich tätige Personen, die ein besonderes Amt in einer gemeinnützigen Organisation bekleiden, zum Beispiel im Vorstand. Voraussetzungen:
    • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist für die Organisation zuständig und
    • Sie sind nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften pflichtversichert.

Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung ist ein Antrag notwendig. Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrages bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Die SVLFG gibt die Höchst- und Mindestversicherungssumme für die freiwillige Zusatzversicherung vor. Innerhalb dieser Grenzen können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Die gewählte Versicherungssumme sollte in der Regel Ihren tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge sowie die Geldleistungen im Versicherungsfall.
Die SVLFG regelt die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen. Die Höhe der medizinischen Leistungen ist nicht begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Akutbehandlung und Rehabilitation.
Ob die SVLFG für Sie zuständig ist, richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen Tätigkeit.

Voraussetzungen

  • Für ehrenamtlich tätige Personen besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nur, sofern für sie nicht bereits eine Versicherungspflicht besteht.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen für die Anmeldung keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers. Klage vor dem Sozialgericht

Formulare

  • Formular für den Antrag auf Zusatzversicherung
    Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Formular für den Antrag auf Zusatzversicherung
    Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Formular für den Antrag auf Zusatzversicherung
    Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen/ deren unentgeltliche Ausübung Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen/ deren unentgeltliche Ausübung Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen/ deren unentgeltliche Ausübung Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen/ deren unentgeltliche Ausübung Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.

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Weiterführende Links

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Stand

10.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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34131 Kassel

Postanschrift

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Telefon

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Fax

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Webseite

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