EORI-Nummer; Beantragung
Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.
Grundsätzlich erhalten alle Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union vom jeweiligen Mitgliedsstaat eine individuelle und EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer).
Wirtschaftsbeteiligte sind sowohl natürliche als auch juristische Personen wie etwa Aktiengesellschaften oder rechtsfähige Personenvereinigungen, zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Eine nicht rechtsfähige Unternehmenseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung, erhält keine eigene EORI-Nummer. Stattdessen wird sie unter der EORI-Nummer ihres Hauptsitzes mit eigener Niederlassungsnummer erfasst.
Die EORI-Nummer besteht aus bis zu 17 Zeichen und beginnt mit der zweistelligen Länderkennung des EU-Mitgliedstaates, welcher die EORI-Nummer erteilt.
Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben und in Deutschland ansässig sind, können Sie diese bei der Generalzolldirektion beantragen. Sind Sie außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union (EU) ansässig, beantragen Sie Ihre EORI-Nummer in dem EU-Staat, indem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
Die von Ihnen hinterlegten Stammdaten Ihrer EORI-Nummer übermittelt der deutsche Zoll grundsätzlich an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie können die EORI-Nummer online über die Datenbank der EU aufrufen und prüfen.
Als Privatperson benötigen Sie in der Regel keine EORI-Nummer, wenn Sie weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. Sie müssen jedoch eine EORI-Nummer besitzen, um eine genehmigungspflichtige Ausfuhr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anmelden zu können.
Für die Teilnahme an ATLAS ("Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem") benötigen Sie eine EORI-Nummer. In dem Fachverfahren ATLAS wird weitestgehend der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Voraussetzungen
Die Generalzolldirektion übermittelt die Stammdaten an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Die Zustimmung zu dieser Übermittlung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei Unternehmen und Niederlassungen: Aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs oderKopie der Gewerbeanmeldung -
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Online Verfahren
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Stand
15.04.2023, 12:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)