Internet-Ausfuhranmeldung-Plus; Beantragung der Eintragung oder Änderung der Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, die dem für die Anmeldung in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in Ihren EORI-Stammdaten neu eintragen oder ändern lassen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie Waren mit der IAA Plus zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft anmelden möchten, müssen Sie sich zunächst mit einem ELSTER-Zertifikat authentifizieren. In den bei Ihrer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) hinterlegten Stammdaten muss die Steuernummer beziehungsweise Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gespeichert sein, die dem zur Anmeldung verwendeten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt.
Um eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten einzutragen oder den Eintrag zu ändern, zum Beispiel, weil Ihnen bei erster Eintragung der Stammdaten ein Tippfehler unterlaufen und deshalb eine Anmeldung in der IAA Plus nicht erfolgreich ist, müssen Sie dafür ausschließlich per Fax einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.
Voraussetzungen
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steuer-ID, die dem für die Anmeldung in der IAA Plus genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in den Stammdaten der EORI-Nummer eintragen oder ändern lassen.
Fristen
Für Sie gibt es keine Fristen.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer (Formular 033082)
- Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer (Formular 033082)
- Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer (Formular 033082)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. -
Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Weiterführende Links
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Stand
22.08.2024, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)