Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Voraussetzungen

Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.

Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

Kosten

  • Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
  • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden

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Stand

17.10.2025, 16:10 Uhr

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