Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden
Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.
Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Voraussetzungen
Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.
Kosten
- Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
- Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses für Alphabetisierungskursteilnehmende gemäß § 13 Absatz 1 S. 4 Integrationskursverordnung
Mit dem Antrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses einmalig wiederholen. -
Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses für Alphabetisierungskursteilnehmende gemäß § 13 Absatz 1 S. 4 Integrationskursverordnung
Mit dem Antrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses einmalig wiederholen. -
Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses für Alphabetisierungskursteilnehmende gemäß § 13 Absatz 1 S. 4 Integrationskursverordnung
Mit dem Antrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses einmalig wiederholen.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen: für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden
Online Verfahren
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Einmalige Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Integrationskurs: Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses mit Vollmacht beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
17.10.2025, 16:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)