Integrationskurse; Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses
Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde und ist unter anderem für den Fahrtkostenzuschuss für die Besuche von Integrationskursen zuständig.
Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie von Ihrer Wohnung bis zum Kursort mehr als 3 Kilometer zu Fuß gehen müssen.
Voraussetzung ist außerdem, dass Sie für den Integrationskurs keinen Kostenbeitrag bezahlen müssen.
Sie können pro Kurstag eine Pauschale bekommen, also einen festen Geldbetrag.
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.
Falls sich der Kursort oder Ihre Wohnadresse ändert, müssen Sie einen neuen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss beim BAMF stellen.
Spätaussiedler
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind oder deren Angehöriger oder Angehörige sind, erhalten Sie den Fahrtkostenzuschuss nur, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I ohne weitere Einkünfte oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.
Härtefallantrag
Wenn Ihnen das BAMF bereits einen Fahrtkostenzuschuss zahlt, dieser aber nicht die tatsächlichen Fahrtkosten deckt, dann können Sie eine höhere Tagespauschale beantragen. Dazu müssen Sie einen Härtefallantrag einreichen.
Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF beantragen.
Voraussetzungen
Einen Fahrtkostenzuschuss können beantragen:
- Teilnehmende eines Integrationskurses, die keinen Kostenbeitrag zum Integrationskurs zahlen müssen
Weitere Voraussetzung:
- Der Kursort liegt fußläufig mindestens 3 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt
Fristen
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Ausländerinnen und Ausländer auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Ausländerinnen und Ausländer auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Ausländerinnen und Ausländer auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kartenausschnitt, der Ihren Fahrweg zwischen Wohnort und Kursort zeigtAls Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise deren Angehörige oder Angehöriger zusätzlich: Aktueller Bescheid (in Kopie) über den Bezug von: Arbeitslosengeld I,Arbeitslosengeld II oderSozialhilfe alternativ: Aktueller Nachweis (in Kopie) über Ihre finanzielle Bedürftigkeit: Wohngeldbescheid oderBescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oderSonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit Härtefallantrag: Ausdruck / Information des Verkehrsverbundes über Tarifstufe und Preis des benötigten Fahrtickets
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kartenausschnitt, der Ihren Fahrweg zwischen Wohnort und Kursort zeigtAls Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise deren Angehörige oder Angehöriger zusätzlich: Aktueller Bescheid (in Kopie) über den Bezug von: Arbeitslosengeld I,Arbeitslosengeld II oderSozialhilfe alternativ: Aktueller Nachweis (in Kopie) über Ihre finanzielle Bedürftigkeit: Wohngeldbescheid oderBescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oderSonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit Härtefallantrag: Ausdruck / Information des Verkehrsverbundes über Tarifstufe und Preis des benötigten Fahrtickets
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kartenausschnitt, der Ihren Fahrweg zwischen Wohnort und Kursort zeigtAls Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise deren Angehörige oder Angehöriger zusätzlich: Aktueller Bescheid (in Kopie) über den Bezug von: Arbeitslosengeld I,Arbeitslosengeld II oderSozialhilfe alternativ: Aktueller Nachweis (in Kopie) über Ihre finanzielle Bedürftigkeit: Wohngeldbescheid oderBescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oderSonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit Härtefallantrag: Ausdruck / Information des Verkehrsverbundes über Tarifstufe und Preis des benötigten Fahrtickets
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Kartenausschnitt, der Ihren Fahrweg zwischen Wohnort und Kursort zeigtAls Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise deren Angehörige oder Angehöriger zusätzlich: Aktueller Bescheid (in Kopie) über den Bezug von: Arbeitslosengeld I,Arbeitslosengeld II oderSozialhilfe alternativ: Aktueller Nachweis (in Kopie) über Ihre finanzielle Bedürftigkeit: Wohngeldbescheid oderBescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oderSonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit Härtefallantrag: Ausdruck / Information des Verkehrsverbundes über Tarifstufe und Preis des benötigten Fahrtickets
Online Verfahren
-
Online-Härtefallantrag auf Gewährung einer höheren Tagespauschale
Sie können die Gewährung einer höheren Tagespauschale online beantragen. Sie benötigen die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN. -
Online-Härtefallantrag auf Gewährung einer höheren Tagespauschale
Sie können die Gewährung einer höheren Tagespauschale online beantragen. Sie benötigen die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN. -
Online-Härtefallantrag auf Gewährung einer höheren Tagespauschale
Sie können die Gewährung einer höheren Tagespauschale online beantragen. Sie benötigen die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
13.02.2025, 06:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)