Integrationskurs; Beantragung einer Kostenbefreiung
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.
Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:
- Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen
-
oder Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt
- Hinweis: Der Betrag erhöht sich um 10 % bei einem und um 20 % bei 2 oder mehr Kindern, entsprechend der Regelungen des Einkommensteuergesetzes
- oder Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.
Fristen
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs gemäß § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen. Hierfür müssen Sie entweder Sozialleistungen beziehen oder beschäftigt sein und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sein. -
Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs gemäß § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen. Hierfür müssen Sie entweder Sozialleistungen beziehen oder beschäftigt sein und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sein. -
Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs gemäß § 9 Absatz 2 Integrationskursverordnung (IntV)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Integrationskurs kostenlos besuchen. Hierfür müssen Sie entweder Sozialleistungen beziehen oder beschäftigt sein und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sein.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Für den Antrag müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel: Arbeitslosengeld oderBürgergeld oderLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oderGehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgeltsgegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit -
Erforderliche Unterlage/n
Für den Antrag müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel: Arbeitslosengeld oderBürgergeld oderLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oderGehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgeltsgegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit -
Erforderliche Unterlage/n
Für den Antrag müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel: Arbeitslosengeld oderBürgergeld oderLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oderGehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgeltsgegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit -
Erforderliche Unterlage/n
Für den Antrag müssen Sie einreichen: aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel: Arbeitslosengeld oderBürgergeld oderLeistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oderGehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgeltsgegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel: Bezug von Wohngeld oderBefreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) odersonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
Online Verfahren
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Integrationskurs: Kostenbefreiung mit Vollmacht beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. Diesen Onlinedienst können Sie nur als bevollmächtigte Stelle nutzen. -
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Weiterführende Links
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Stand
13.10.2025, 08:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)