Arbeitslosigkeit; Meldung einer Veränderung der persönlichen Lage
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese melden.
Eine Änderung Ihrer persönlichen Lage kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Gegebenenfalls bekommen Sie weniger oder auch mehr Geld. Deshalb müssen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.
Sie müssen insbesondere melden, wenn Sie:
- für längere Zeit wegfahren,
- umziehen,
- eine Nebenbeschäftigung aufnehmen (auch Ehrenamt),
- eine Arbeit aufnehmen,
- wieder eine Schule besuchen,
- eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen,
- sich selbständig machen,
- in den Mutterschutz oder in Elternzeit gehen,
- eine Altersrente beziehen,
- eine Erwerbsminderungsrente beziehen,
- ein Praktikum, einen Freiwilligendienst oder eine Wehrübung machen,
- Ihren Namen oder Ihren Familienstand geändert haben,
- krank werden oder nach einer Krankheit wieder gesund sind,
- einen Steuerklassenwechsel vornehmen oder
- einen anderen Abmeldungsgrund haben.
In einigen Fällen sollten Sie mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, bevor sich Ihre persönliche Lage ändert.
Beispielsweise wenn Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen: Das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung kann sich auf den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes auswirken.
Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf Ihre Leistungen auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.
Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld ergänzend Bürgergeld erhalten, müssen Sie dem Jobcenter die Veränderung gesondert mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zu dieser Leistung und verwenden Sie bitte das Formular zur Veränderungsmitteilung, wenn Sie Bürgergeld erhalten.
Voraussetzungen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld.
- Ihre persönliche Lage ändert sich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Sollte aufgrund der mitgeteilten Veränderung/en ein Sie belastender Bescheid ergehen, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Formulare
- Formular der Bundesagentur für Arbeit für die Veränderungsmitteilung
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Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit
Bitte teilen Sie mit diesem Vordruck Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die für die Gewährung Ihrer Leistung maßgeblich sind, umgehend mit.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
VeränderungsmitteilungBitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
VeränderungsmitteilungBitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
VeränderungsmitteilungBitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
VeränderungsmitteilungBitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen.
Online Verfahren
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eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Veränderungen der persönlichen Lage bei Arbeitslosigkeit melden
Die Bundesagentur für Arbeit bietet verschiedene Online-Services an. Klicken Sie auf der Startseite der Bundesagentur für Arbeit oben rechts auf "Anmelden", um zu den Online-Diensten zu kommen. -
Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit
Es sind keine weiteren Informationen vorhanden.
Weiterführende Links
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Stand
02.11.2025, 09:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)