Arbeitslosengeld; Beantragung

Wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihren Ausbildungsplatz verlieren, können Sie Arbeitslosengeld beantragen, damit Sie finanziell abgesichert sind.

Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. 

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. Ihnen stehen mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höchstanspruchsdauer beträgt

  • für unter 50-jährige Arbeitslose: 12 Monate und setzt voraus, dass eine Versicherungszeit von mindestens 24 Monaten vorliegt.
  • für über 50-jährige Arbeitslose: 24 Monate und setzt voraus, dass die oder der Arbeitslose das 58. Lebensjahr vollendet hat und Versicherungszeiten von mindestens 48 Monaten vorliegen.

Ihr Arbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgelts, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich verdient haben. Die Höhe beträgt 

  • für Arbeitslose mit einem Kind 67 Prozent, 
  • für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent 

des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes. 

Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.  

Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.

Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn 

  • Sie arbeitslos sind, das heißt, 
    • Sie stehen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder
    • Sie üben nur eine Erwerbstätigkeit in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich aus und
    • Sie stehen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Sie sind also in der Lage und bereit, eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen aufzunehmen;
  • Sie sich
    • elektronisch mit einem elektronischen Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, im eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit oder
    • persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Mit Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung gilt das Arbeitslosengeld als beantragt. Zusätzlich muss noch ein Antragsformular ausgefüllt werden;
  • Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung (der sogenannten Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig waren.
    • Es werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie wegen des Bezuges von Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, oder - unter weiteren Voraussetzungen - zum Beispiel wegen der Pflege eines Angehörigen oder der Erziehung eines Kindes versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung waren. 
    • Als Versicherungszeit können auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Antragspflichtversicherungsverhältnis (sogenannte freiwillige Weiterversicherung) vorlag, zum Beispiel  weil Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. 
    • In Sonderfällen werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet haben oder Sie auf der Grundlage eines Sekundierungsvertrages im Ausland tätig waren.

Fristen

Die Widerspruchsfrist und in welcher Form Widerspruch erhoben werden kann, ist jeweils im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Der Widerspruch kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland beträgt die Widerspruchsfrist 3 Monate.

Kosten

Gebühr: keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.Klage vor dem Sozialgericht

Formulare

  • Formulare Arbeitslosengeld
    Vordrucke für das Arbeitslosengeld (Antrag auf Fortzahlung, Zusatzblätter, Bescheinigungen und Ausfüllhinweise) stehen als Download zur Verfügung. Sie erhalten das Formular zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Ihrer Agentur für Arbeit. Sie können es auch online beantragen.
  • Formulare Arbeitslosengeld
    Vordrucke für das Arbeitslosengeld (Antrag auf Fortzahlung, Zusatzblätter, Bescheinigungen und Ausfüllhinweise) stehen als Download zur Verfügung. Sie erhalten das Formular zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Ihrer Agentur für Arbeit. Sie können es auch online beantragen.
  • Formulare Arbeitslosengeld
    Vordrucke für das Arbeitslosengeld (Antrag auf Fortzahlung, Zusatzblätter, Bescheinigungen und Ausfüllhinweise) stehen als Download zur Verfügung. Sie erhalten das Formular zur Beantragung des Arbeitslosengeldes in Ihrer Agentur für Arbeit. Sie können es auch online beantragen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis mit aktueller MeldeadressePass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen MeldebescheinigungBei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-AusweisfunktionArbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:  KündigungsschreibenErklärung zur ArbeitsaufgabeBescheinigung über Bezug von KrankengeldBescheinigung über NebeneinkommenNachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis mit aktueller MeldeadressePass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen MeldebescheinigungBei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-AusweisfunktionArbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:  KündigungsschreibenErklärung zur ArbeitsaufgabeBescheinigung über Bezug von KrankengeldBescheinigung über NebeneinkommenNachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis mit aktueller MeldeadressePass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen MeldebescheinigungBei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-AusweisfunktionArbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:  KündigungsschreibenErklärung zur ArbeitsaufgabeBescheinigung über Bezug von KrankengeldBescheinigung über NebeneinkommenNachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis mit aktueller MeldeadressePass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen MeldebescheinigungBei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-AusweisfunktionArbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:  KündigungsschreibenErklärung zur ArbeitsaufgabeBescheinigung über Bezug von KrankengeldBescheinigung über NebeneinkommenNachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

12.04.2023, 08:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

Agentur für Arbeit Aschaffenburg

Hausanschrift

Memeler Str. 15
63739 Aschaffenburg

Telefon

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