Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus der EU

Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus der EU bzw. dem EWR und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen

Wenn Sie in einem Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, einen Weiterbildungsnachweis im Sinne von Artikel 27 i.V.m. Artikel 50 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes erworben haben, kann dieser unter bestimmten Umständen anerkannt und die entsprechende deutsche Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern zuerkannt werden.

Sie können den Antrag auf Grundlage der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Verbindung mit § 20 der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern bei der Bayerischen Landestierärztekammer stellen.

Die Bayerische Landestierärztekammer prüft die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes. Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn Ihre Weiterbildung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der zutreffenden Fassung aufweist.

Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, können diese ganz oder teilweise durch Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von Ihnen im Rahmen Ihrer Berufspraxis in einem Mitgliedstaat der EU, einem EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden.

Werden die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgeglichen, haben Sie die Wahl zwischen einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung. Die Prüfung erstreckt sich ggf. auf diejenigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, in denen wesentliche Unterschiede bestehen.

Voraussetzungen

  • Tierärztliche Approbation
  • Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
  • Weiterbildungsnachweis aus dem Gebiet der EU, des EWR oder eines Vertragsstaates

Fristen

keine

Kosten

Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.

Eine Mindestgebühr von 200,00 EUR ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Die maximale Gebühr beträgt 300,00 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Unterlagen

  • Dem Antrag sind beizufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte KopieDiplom/Zeugnis über die tierärztliche Grundausbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Promotionsurkunde - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerDiplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerCurriculum des abgeschlossenen Weiterbildungsganges - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landestierärztekammer ggf. weitere Unterlagen
  • Dem Antrag sind beizufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte KopieDiplom/Zeugnis über die tierärztliche Grundausbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Promotionsurkunde - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerDiplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerCurriculum des abgeschlossenen Weiterbildungsganges - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landestierärztekammer ggf. weitere Unterlagen
  • Dem Antrag sind beizufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte KopieDiplom/Zeugnis über die tierärztliche Grundausbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Promotionsurkunde - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerDiplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerCurriculum des abgeschlossenen Weiterbildungsganges - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landestierärztekammer ggf. weitere Unterlagen
  • Dem Antrag sind beizufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte KopieDiplom/Zeugnis über die tierärztliche Grundausbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Promotionsurkunde - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzerggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerDiplom/Anerkennung/Urkunde über die abgeschlossene Weiterbildung - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerCurriculum des abgeschlossenen Weiterbildungsganges - in Originalsprache mit deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten ÜbersetzerAuf Nachforderung der Bayerischen Landestierärztekammer ggf. weitere Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

28.12.2023, 11:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Landestierärztekammer

Hausanschrift

Bavariastr. 7a
80336 München

Postanschrift

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