Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.

Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.

Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.

Voraussetzungen

  • Tierärztliche Approbation
  • Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
  • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

Fristen

Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).

Kosten

Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.

Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage; bzgl. Prüfungsentscheidung auch Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Dem Antrag sind beifzufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher SpracheWeiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen WeiterbildersDokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordertNachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien
  • Dem Antrag sind beifzufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher SpracheWeiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen WeiterbildersDokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordertNachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien
  • Dem Antrag sind beifzufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher SpracheWeiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen WeiterbildersDokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordertNachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien
  • Dem Antrag sind beifzufügen:
    Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopieggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher SpracheWeiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen WeiterbildersDokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordertNachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

22.01.2024, 11:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Landestierärztekammer

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Postanschrift

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