Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen; Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.

Bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bestimmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.

Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

Voraussetzungen

  • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
  • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist

Fristen

Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Kosten

Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen: 50,00 - 500,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen für die Genehmigung erforderlich:
    Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungBescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Unbedenklichkeitsbescheinigung der SozialversicherungDie Bescheinigung benötigen Sie von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowiefür sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)Nachweis der fachlichen EignungEigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Nachweis der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
  • Es sind folgende Unterlagen für die Genehmigung erforderlich:
    Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungBescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Unbedenklichkeitsbescheinigung der SozialversicherungDie Bescheinigung benötigen Sie von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowiefür sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)Nachweis der fachlichen EignungEigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Nachweis der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
  • Es sind folgende Unterlagen für die Genehmigung erforderlich:
    Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungBescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Unbedenklichkeitsbescheinigung der SozialversicherungDie Bescheinigung benötigen Sie von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowiefür sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)Nachweis der fachlichen EignungEigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Nachweis der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
  • Es sind folgende Unterlagen für die Genehmigung erforderlich:
    Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungBescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Unbedenklichkeitsbescheinigung der SozialversicherungDie Bescheinigung benötigen Sie von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowiefür sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)Nachweis der fachlichen EignungEigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)Nachweis der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge

Verwandte Leistungen

Stand

17.07.2023, 14:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landratsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

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Webseite

http://www.landkreis-aschaffenburg.de

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