Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:
- Ausflugsfahrten
- Ferienzielreisen
- Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.
Voraussetzungen
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
- er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
- die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
- er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Kosten
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Rechtsgrundlagen
-
§ 15 Abs. 2 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Genehmigungsbehörden
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehr nach §§ 48, 49 oder Gemeinschaftslizenz (EU Lizenz)
- Anlage zu Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz - Eigenkapitalbescheinigung nach Berufszugangsverordnung
Unterlagen
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Als Anlagen sind beizufügen:
EigenkapitalbescheinigungBescheinigung des zuständigen Finanzamtes in SteuersachenBescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche ZuverlässigkeitBescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur ArbeitslosenversicherungBescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur UnfallversicherungNachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter/inNur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)GesellschaftsvertragAmtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen -Auskunft aus dem FahreignungsregisterAuszug aus dem GewerbezentralregisterUnterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters -
Als Anlagen sind beizufügen:
EigenkapitalbescheinigungBescheinigung des zuständigen Finanzamtes in SteuersachenBescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche ZuverlässigkeitBescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur ArbeitslosenversicherungBescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur UnfallversicherungNachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter/inNur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)GesellschaftsvertragAmtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen -Auskunft aus dem FahreignungsregisterAuszug aus dem GewerbezentralregisterUnterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters -
Als Anlagen sind beizufügen:
EigenkapitalbescheinigungBescheinigung des zuständigen Finanzamtes in SteuersachenBescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche ZuverlässigkeitBescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur ArbeitslosenversicherungBescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur UnfallversicherungNachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter/inNur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)GesellschaftsvertragAmtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen -Auskunft aus dem FahreignungsregisterAuszug aus dem GewerbezentralregisterUnterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters -
Als Anlagen sind beizufügen:
EigenkapitalbescheinigungBescheinigung des zuständigen Finanzamtes in SteuersachenBescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche ZuverlässigkeitBescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur ArbeitslosenversicherungBescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur UnfallversicherungNachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleiter/inNur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)GesellschaftsvertragAmtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen -Auskunft aus dem FahreignungsregisterAuszug aus dem GewerbezentralregisterUnterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters
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Stand
17.07.2023, 14:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)