Beruf in Industrie, Handel und Dienstleistung; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für landesrechtlich geregelten Beruf

Wenn Sie im Ausland einen Abschluss in einem Beruf erworben haben, der in Bayern landesrechtlich geregelt ist, können Sie ihn anerkennen lassen. Die Anerkennung kann Ihnen bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen.

Das Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BayBQFG) ermöglicht die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Berufen, die in Bayern nach den §§ 54, 66 und 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) landesrechtlich geregelt sind.

Bei den landesrechtlich geregelten Berufen, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt werden können, handelt es sich um nicht-reglementierte Berufe. Das bedeutet, Sie können auch ohne eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in diesen Berufen arbeiten. Bei der Anerkennung wird Ihre Berufsqualifikation mit den Inhalten der entsprechenden bayerischen Berufsausbildung verglichen. Nach dieser Gleichwertigkeitsprüfung erhalten Sie einen Bescheid über die volle oder teilweise Gleichwertigkeit. Dieser Bescheid hilft bayerischen Arbeitgebern, Ihre Qualifikation besser einzuordnen und kann Ihnen so bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Personen, die eine ausländische Berufsqualifikation abgeschlossen haben und eine Beschäftigung im Freistaat Bayern ausüben wollen. Für das Anerkennungsverfahren sind Herkunftsland und Aufenthaltsstatus nicht relevant.

Kosten

Je nach voraussichtlichem Aufwand zwischen 100 und 600 EUR.

Diese Kosten müssen Sie als Antragsteller selbst tragen. Zusätzlich können Ihnen persönlich weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung in Farbkopie)Ausländischer Ausbildungsnachweis (Abschlusszeugnis/Diplom) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung (im Original oder als Farbkopie)Wenn vorhanden: Nachweise über relevante Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieWenn vorhanden: Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieNur bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben: Erklärung der Erwerbsabsicht (z. B. Nachweis über die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahmen mit einem Arbeitgeber)Informationen zu den Inhalten der ausländischen Qualifikation (z. B. Lehrplan, Fächerübersicht) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in Farbkopie
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung in Farbkopie)Ausländischer Ausbildungsnachweis (Abschlusszeugnis/Diplom) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung (im Original oder als Farbkopie)Wenn vorhanden: Nachweise über relevante Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieWenn vorhanden: Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieNur bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben: Erklärung der Erwerbsabsicht (z. B. Nachweis über die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahmen mit einem Arbeitgeber)Informationen zu den Inhalten der ausländischen Qualifikation (z. B. Lehrplan, Fächerübersicht) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in Farbkopie
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung in Farbkopie)Ausländischer Ausbildungsnachweis (Abschlusszeugnis/Diplom) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung (im Original oder als Farbkopie)Wenn vorhanden: Nachweise über relevante Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieWenn vorhanden: Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieNur bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben: Erklärung der Erwerbsabsicht (z. B. Nachweis über die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahmen mit einem Arbeitgeber)Informationen zu den Inhalten der ausländischen Qualifikation (z. B. Lehrplan, Fächerübersicht) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in Farbkopie
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung in Farbkopie)Ausländischer Ausbildungsnachweis (Abschlusszeugnis/Diplom) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung (im Original oder als Farbkopie)Wenn vorhanden: Nachweise über relevante Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieWenn vorhanden: Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in FarbkopieNur bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben: Erklärung der Erwerbsabsicht (z. B. Nachweis über die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahmen mit einem Arbeitgeber)Informationen zu den Inhalten der ausländischen Qualifikation (z. B. Lehrplan, Fächerübersicht) - in Originalsprache in Farbkopie und in deutscher oder englischer Übersetzung in Farbkopie

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

16.02.2024, 07:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

Hausanschrift

Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg

Postanschrift

Postfach 100117
63741 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 880-0

Fax

+49 6021 880-22000

E-Mail Adresse

info@aschaffenburg.ihk.de

Webseite

https://www.ihk.de/aschaffenburg

Nach oben