Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses

Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Nach Verlust eines Zeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.

Kosten

Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach dem Bayerischen Kostengesetz eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 EUR und 100 EUR abhängig vom Verwaltungsaufwand zu entrichten.

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Stand

20.08.2025, 14:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberbayern

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80538 München

Telefon

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Fax

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Webseite

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