Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift
Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) sind, können Sie eine Zweitschrift dieses Dokuments beantragen.
Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.
Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.
Voraussetzungen
Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis wurde zerstört oder ist verloren gegangen.
Die Originalurkunde wurde in Bayern ausgestellt.
Kosten
- Zweitschrift Approbation: 100 EUR
- Zweitschrift Berufserlaubnis: 50 EUR
Hinzu kommen Auslagen für die Zustellung per Übergabe-Einschreiben. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des darin angegebenen Buchungskennzeichens zu überweisen.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbation oder der Berufserlaubnis
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbation oder der Berufserlaubnis
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbation oder der Berufserlaubnis
Unterlagen
Verwandte Leistungen
Stand
05.07.2024, 07:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)