Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation
Wenn Sie im Ausland eine Lehrerqualifikation erworben haben und den Erwerb einer Befähigung für dieses Lehramt in Bayern anstreben, muss die ausländische Berufsqualifikation von der zuständigen Stelle anerkannt werden.
Das Lehramt an öffentlichen Schulen ist in Bayern staatlich reglementiert. Um in Bayern an staatlichen Schulen ein Lehramt auszuüben, müssen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Schweiz ein Abschlusszeugnis erworben haben, das eine wissenschaftliche Ausbildung für den Beruf des Lehrers dokumentiert, oder die Berechtigung, den Beruf des Lehrers auszuüben, führen.
Eine Anstellung als Lehrkraft an Privatschulen oder an staatlichen Schulen im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (z. B. als Vertretungslehrkraft) ist in Einzelfällen auch ohne Anerkennung der Lehrerqualifikation möglich. Bewerber/innen sollten sich in diesen Fällen direkt bei der Schule, an der sie unterrichten möchten, oder bei der zuständigen Schulbehörde bewerben.
Spätaussiedler haben einen Anspruch auf die formale Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung. In einem gesonderten Verfahren wird die Möglichkeit einer inhaltlichen Anerkennung geprüft (siehe unter „Weiterführende Links“).
Für Lehrer/innen, die ihre Qualifikation in einem anderen Land („Drittstaat“), erworben haben, ist der Erwerb einer Lehramtsbefähigung auf dem Wege der Anerkennung in Bayern nicht möglich.
Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer in Bayern hat den Erwerb der Lehramtsbefähigung für eine Schulart zum Ziel, die zur Ausübung eines öffentlichen Amts berechtigt. Der Erwerb der Befähigung für ein Lehramt ist im Bayerischen Lehrerbildungsgesetz geregelt. Für die Ausübung des Berufs in der gesamten Breite des Berufsfeldes ist der Nachweis einer Lehramtsbefähigung erforderlich.
Wurde im Ausland eine Lehrerqualifikation erworben und wird der Erwerb einer Befähigung für dieses Lehramt in Bayern angestrebt, muss die ausländische Berufsqualifikation von der zuständigen Stelle anerkannt werden.
Voraussetzungen
Um in Bayern an staatlichen Schulen ein Lehramt auszuüben, müssen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Schweiz ein Abschlusszeugnis erworben haben, das eine wissenschaftliche Ausbildung für den Beruf des Lehrers dokumentiert, oder die Berechtigung, den Beruf des Lehrers auszuüben, führen.
Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet. Wird eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst angestrebt, ist auch die gesundheitliche und persönliche Eignung zu prüfen (i.d.R. amtsärztliches Zeugnis und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis). Im Falle der Verbeamtung müssen die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung vollumfänglich erfüllt werden.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
- Geburtsurkunde (einfache Fotokopie des Originals)
- gegebenenfalls Heiratsurkunde (einfache Fotokopie des Originals)
- wissenschaftliche Qualifikation (Hochschuldiplom) für den Lehrerberuf in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung
- Fächer- und Notenübersicht der gesamten Ausbildung für den Lehrerberuf in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung
- Nachweis der pädagogischen Ausbildung (pädagogische Wettbewerbsprüfung o. ä.) für den Lehrerberuf in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung
- Lebenslauf (mit tabellarischer Darstellung der Ausbildung)
- gegebenenfalls Nachweise über die bisherige Unterrichtstätigkeit (wenn möglich mit Angaben zur Schulart, zu den unterrichteten Fächern und Klassenstufen) in einfacher Fotokopie
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formlose Erklärung darüber, für welches nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz bestehende Lehramt und für welche Unterrichtsfächer die Anerkennung beantragt wird
(Es ist lediglich die Angabe von einem Lehramt möglich.) - formlose Erklärung darüber, ob in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland eine Anerkennung beantragt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder ein Anpassungslehrgang begonnen wurde
Online Verfahren
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Antrag auf Anerkennung der Lehrerqualifikation aus der EU, aus dem EWR und aus der Schweiz
Sie können die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses im Bereich der Lehrerqualifikation aus der EU, aus dem EWR und aus der Schweiz online beantragen. -
Antrag auf Anerkennung der Lehrerqualifikation aus der EU, aus dem EWR und aus der Schweiz
Sie können die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses im Bereich der Lehrerqualifikation aus der EU, aus dem EWR und aus der Schweiz online beantragen. -
Antrag auf Anerkennung der Lehrerqualifikation aus der EU, aus dem EWR und aus der Schweiz
Sie können die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses im Bereich der Lehrerqualifikation aus der EU, aus dem EWR und aus der Schweiz online beantragen.
Weiterführende Links
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Lehramtsqualifikationen
Informationen zur Antragstellung je Schulart -
Lehramtsqualifikationen
Informationen zur Antragstellung je Schulart -
Lehramtsqualifikationen
Informationen zur Antragstellung je Schulart
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Stand
02.10.2023, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)