Beamter/-in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Der Beruf „Beamter/in“ ist in Bayern reglementiert, da regelmäßig bestimmte Ausbildungen verlangt werden. Das heißt, die ausländische Berufsqualifikation muss von der zuständigen Stelle anerkannt werden.
Die Anerkennung kann für die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Schweiz erworbene Berufsqualifikation erfolgen, die einer Qualifikation für eine Fachlaufbahn entspricht.
Für die Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation gelten spezielle Regelungen (siehe hierzu Leistung "Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation" unter "Verwandte Themen").
Voraussetzungen
Die Anerkennung der Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde, als Qualifikation für eine Fachlaufbahn erfolgt nach Art. 41 bis 51 Leistungslaufbahngesetz (LlbG).
Fristen
Kosten
Das Anerkennungsverfahren kann mit Kosten verbunden sein.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlagen:
Nachweis der Staatsangehörigkeit eines MitgliedstaatesQualifikationsnachweiseBescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung in Frage stellenden Umstände bekannt sind
(Diese dürfen bei Ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.)Nachweis, aus dem hervorgeht, zu welcher Berufsausübung der Qualifikationsnachweis im Heimat- oder Herkunftsstaat berechtigtBescheinigung über Art und Dauer der nach Erwerb der Qualifikationsnachweise in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in der Fachrichtung des QualifikationsnachweisesNachweis über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen in Form von Studienordnungen, Prüfungsordnungen, Studienbuch oder in anderer geeigneter Weise; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehenErklärung, welche Tätigkeit auf der Grundlage des Qualifikationsnachweises in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird -
Erforderliche Unterlagen:
Nachweis der Staatsangehörigkeit eines MitgliedstaatesQualifikationsnachweiseBescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung in Frage stellenden Umstände bekannt sind
(Diese dürfen bei Ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.)Nachweis, aus dem hervorgeht, zu welcher Berufsausübung der Qualifikationsnachweis im Heimat- oder Herkunftsstaat berechtigtBescheinigung über Art und Dauer der nach Erwerb der Qualifikationsnachweise in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in der Fachrichtung des QualifikationsnachweisesNachweis über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen in Form von Studienordnungen, Prüfungsordnungen, Studienbuch oder in anderer geeigneter Weise; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehenErklärung, welche Tätigkeit auf der Grundlage des Qualifikationsnachweises in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird -
Erforderliche Unterlagen:
Nachweis der Staatsangehörigkeit eines MitgliedstaatesQualifikationsnachweiseBescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung in Frage stellenden Umstände bekannt sind
(Diese dürfen bei Ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.)Nachweis, aus dem hervorgeht, zu welcher Berufsausübung der Qualifikationsnachweis im Heimat- oder Herkunftsstaat berechtigtBescheinigung über Art und Dauer der nach Erwerb der Qualifikationsnachweise in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in der Fachrichtung des QualifikationsnachweisesNachweis über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen in Form von Studienordnungen, Prüfungsordnungen, Studienbuch oder in anderer geeigneter Weise; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehenErklärung, welche Tätigkeit auf der Grundlage des Qualifikationsnachweises in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird -
Erforderliche Unterlagen:
Nachweis der Staatsangehörigkeit eines MitgliedstaatesQualifikationsnachweiseBescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung in Frage stellenden Umstände bekannt sind
(Diese dürfen bei Ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.)Nachweis, aus dem hervorgeht, zu welcher Berufsausübung der Qualifikationsnachweis im Heimat- oder Herkunftsstaat berechtigtBescheinigung über Art und Dauer der nach Erwerb der Qualifikationsnachweise in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in der Fachrichtung des QualifikationsnachweisesNachweis über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen in Form von Studienordnungen, Prüfungsordnungen, Studienbuch oder in anderer geeigneter Weise; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehenErklärung, welche Tätigkeit auf der Grundlage des Qualifikationsnachweises in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird
Weiterführende Links
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Stand
04.09.2023, 11:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)