Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung der Gewährung
Den Beschäftigten des Freistaats sind spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen zur Verfügung zu stellen, wenn die angebotene augenärztliche Untersuchung ergibt, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Beschäftigte des Freistaats Bayern, die in einer Dienststelle des Freistaats an Bildschirmen arbeiten, haben Anspruch auf augenärztliche Untersuchungen. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Voraussetzungen
Die Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille muss festgestellt werden. Dazu bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführenden Person (Betriebsärztin/Betriebsarzt, andere fachkundige Person), Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker.
Rechtsgrundlagen
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Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen)
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille für Schulpersonal
- Bescheinigung zur Vorlage bei der Augenärztin/ beim Augenarzt für Schulpersonal
Unterlagen
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Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes
(siehe Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille unter "Formulare") - Rechnung des Optikers
- ggf. formlose Bestätigung über das Vorliegen eines Bildschirmarbeitsplatzes
Weiterführende Links
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Kostenerstattung für Bildschirmbrillen
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung. -
Adressenliste Optiker - Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
Stand
19.02.2024, 16:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)