Bildschirmbrille für Schulpersonal; Beantragung
Verwaltungskräfte und Lehrkräfte können spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen bei der zuständigen personalverwaltenden Stelle beantragen.
Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt an Bildschirmen arbeiten, haben Anspruch auf augenärztliche Untersuchungen. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Der jeweilige Antrag ist bei der in „Zuständigkeiten“ aufgeführten personalverwaltenden Stelle einzureichen.
Bitte beachten Sie vor Auftragsvergabe, dass der gewählte Optiker in der Optikerliste des Landesinnungsverbandes (siehe unter „Weiterführende Links“) aufgeführt ist, da sonst keinerlei Erstattung erfolgen kann.
ZuständigkeitenPersonalverwaltende Stelle ist bei
- Grund- und Mittelschulen: die jeweilige zuständige Bezirksregierung
- allgemeinbildenden/beruflichen Förderschulen und Schulen für Kranke: die jeweilige zuständige Bezirksregierung
- Beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS und Berufsfachschulen des Gesundheitswesens): die jeweilige zuständige Bezirksregierung
- Schulleitungen der Beruflichen Schulen (einschließlich deren Vertretungen): das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
- verbeamtete Lehrkräfte: die jeweilige zuständige Bezirksregierung
- tarifbeschäftigte Lehrkräfte: das Bayerische Landesamt für Schule
- Schulleitungen der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (einschl. deren Vertretungen): das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Berufliche Oberschulen (FOS/BOS)
- verbeamtete Lehrkräfte: das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- tarifbeschäftigte Lehrkräfte: das Bayerische Landesamt für Schule
- Realschulen
- verbeamtete Lehrkräfte: das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- tarifbeschäftigte Lehrkräfte: das Bayerische Landesamt für Schule
- Gymnasien einschließlich Kollegs
- verbeamtete Lehrkräfte: das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- tarifbeschäftigte Lehrkräfte: das Bayerische Landesamt für Schule
Voraussetzungen
Die Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille muss ärztlicherseits festgestellt werden. Dazu bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführenden Person, Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillenbekanntmachung – HBSBBek)
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Beruflichen Schulen und Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (einzureichen bei der Regierung)
- Bescheinigung zur Vorlage bei der Augenärztin/beim Augenarzt für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Beruflichen Schulen und Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
- Antragsformular - Anlage 1 (zu Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz HBSBBek) für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an FOS/BOS, Realschulen, Gymnasien einschl. Kollegs, Schulleitungen der Beruflichen Schulen und der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
- Bescheinigung zur Vorlage bei der Augenärztin bzw. beim Augenarzt für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an FOS/BOS, Realschulen, Gymnasien einschl. Kollegs, Schulleitungen der Beruflichen Schulen und der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
Unterlagen
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Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
vollständig ausgefülltes und von allen Beteiligten unterzeichnetes AntragsformularRechnung der Optikerin/des OptikersVerordnung der Augenärztin/des Augenarztes -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
vollständig ausgefülltes und von allen Beteiligten unterzeichnetes AntragsformularRechnung der Optikerin/des OptikersVerordnung der Augenärztin/des Augenarztes -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
vollständig ausgefülltes und von allen Beteiligten unterzeichnetes AntragsformularRechnung der Optikerin/des OptikersVerordnung der Augenärztin/des Augenarztes -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
vollständig ausgefülltes und von allen Beteiligten unterzeichnetes AntragsformularRechnung der Optikerin/des OptikersVerordnung der Augenärztin/des Augenarztes
Weiterführende Links
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Bildschirmbrille - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Informationen zur Beantragung und zu Verträgen mit Optikerinnungen -
Kostenerstattung für Bildschirmbrillen - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
z. B. Hinweise, Vertragspreislisten, Adressliste Optiker - Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
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Stand
03.06.2025, 14:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)