Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Zweck

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen. 

Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen.

Gegenstand
  • Verkehrswege der Straßenbahnen und U-Bahnen, 
  • Umsteigeanlagen, 
  • Haltestelleneinrichtungen, 
  • Betriebshöfe, 
  • Ladeinfrastruktur in Omnibusbetriebshöfen soweit sie dem ÖPNV dienen, 
  • Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, 
  • Fahrzeugförderung.
Zuwendungsfähige Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss 

  • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, 
  • in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein, 
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, 
  • mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein, 
  • Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und 
  • die Finanzierung muss gewährleistet sein.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale  Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben  dem ÖPNV dienen.

Ausschlusskriterien:

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVGNahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)Übersichtsplan des VorhabensNotwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-AufgabenträgerNachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.Ermittlung der zuwendungsfähigen KostenAufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten EigenmittelSoweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVGNahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)Übersichtsplan des VorhabensNotwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-AufgabenträgerNachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.Ermittlung der zuwendungsfähigen KostenAufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten EigenmittelSoweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVGNahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)Übersichtsplan des VorhabensNotwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-AufgabenträgerNachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.Ermittlung der zuwendungsfähigen KostenAufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten EigenmittelSoweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVGNahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)Übersichtsplan des VorhabensNotwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-AufgabenträgerNachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.Ermittlung der zuwendungsfähigen KostenAufstellung über die im jeweils maßgeblichen Haushaltsjahr aufgewendeten EigenmittelSoweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.

Verwandte Leistungen

Stand

11.07.2025, 17:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

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