Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Kosten

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

06.06.2025, 13:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Polizeiinspektion Aschaffenburg

Hausanschrift

Lorbeerweg 1
63741 Aschaffenburg

Postanschrift

Lorbeerweg 1
63741 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 857-0

Fax

+49 6021 857-2009

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900611060000.html

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