Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Kosten

kostenlose Anzeigenerstattung

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

06.06.2025, 13:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Polizeiinspektion Aschaffenburg

Hausanschrift

Lorbeerweg 1
63741 Aschaffenburg

Postanschrift

Lorbeerweg 1
63741 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 857-0

Fax

+49 6021 857-2009

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900611060000.html

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