Soziale Entschädigung für Geschädigte; Beantragung einer Entschädigungszahlung

Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege werden nur auf Antrag gewährt.

Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können neben den sonstigen Leistungen eine monatliche Entschädigungszahlungen (MEZ) erhalten. Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt. Für Geschädigte mit schwersten Schädigungsfolgen erhöht sich die MEZ um 20%.

Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Entschädigungsleistungen:

Monatliche Entschädigungszahlung

Sie wird nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) unabhängig von Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften gewährt und beträgt monatlich zwischen 418 EUR (GdS von 30) und 2.091 EUR (GdS von 100).

Besitzstandsleistung

Geschädigte, deren Antrag auf Leistungen bereits vor dem 01.01.2024 entschieden wurde, erhalten die am 31.12.2023 gewährten Leistungen als festen und um 25% erhöhten monatlichen Geldbetrag, soweit nicht die Leistungen nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht für sie günstiger sind. Insoweit besteht ein Wahlrecht.

Berufsschadensausgleich

Leistungsberechtigten Geschädigten, die wegen der anerkannten Gesundheitsstörungen ein gemindertes Erwerbseinkommen in Kauf nehmen müssen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. Berufsschadensausgleich gewährt.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt.

Fristen

Die Versorgung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Besonderheiten gelten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird, der Geschädigte an der Antragstellung verhindert war oder nachträglich eine höhere Leistung beantragt wird.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

11.08.2025, 12:08 Uhr

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