Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit; Beantragung

Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sie müssen dazu vor dem 2.1.1961 geboren sein.

Die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ist eine Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden.

  • Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. 
  • Wenn Sie später geboren wurden, können Sie stattdessen die reguläre Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ob Sie noch in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, spielt dann keine Rolle.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie dient in gewissem Rahmen als Ersatz für Ihr Einkommen. 

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Wenn Sie die Rente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie noch mindestens 6 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit in einem vergleichbaren Beruf leisten können. Dabei spielen neben Ihrer Gesundheit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle. 

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, die Ihre Rente mindern. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie die Rente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell ermittelt.

Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in bestimmten Ausnahmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind vor dem 2.1.1961 geboren.
  • Sie können wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 6 Stunden täglich in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können.
  • Sie waren mindestens 5 Jahre rentenversichert (allgemeine Wartezeit).
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
  • Ausnahme: Wenn Sie die 5 Jahre Wartezeit bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt haben, können Sie auch ohne die 3 Jahre Pflichtbeiträge rentenberechtigt sein.
  • Voraussetzung ist, dass in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Kalendermonat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, zum Beispiel auch durch Zeiten freiwilliger Beiträge oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren auch vorzeitig erfüllen, zum Beispiel wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls erwerbsgemindert sind.

Fristen

Unbefristete Renten:

  • Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Befristete Renten:

  • Eine befristete Rente beginnt in der Regel frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn Sie die Rente bis Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise: AufrechnungsbescheinigungenNachweise über AusbildungszeitenNachweise über ArbeitslosigkeitNachweise über Krankheitszeiten Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten. Wenn eine andere Person den Antrag stellt: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise: AufrechnungsbescheinigungenNachweise über AusbildungszeitenNachweise über ArbeitslosigkeitNachweise über Krankheitszeiten Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten. Wenn eine andere Person den Antrag stellt: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise: AufrechnungsbescheinigungenNachweise über AusbildungszeitenNachweise über ArbeitslosigkeitNachweise über Krankheitszeiten Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten. Wenn eine andere Person den Antrag stellt: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise: AufrechnungsbescheinigungenNachweise über AusbildungszeitenNachweise über ArbeitslosigkeitNachweise über Krankheitszeiten Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten. Wenn eine andere Person den Antrag stellt: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

18.02.2023, 15:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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