Flurneuordnung; Informationen

Bei einer Flurneuordnung werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft ländlicher Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet und erschlossen, Gemeinden oder öffentliche Planungsträger unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.

Die Flurneuordnung ist ein Instrumentarium zur nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft. Damit sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und ausgebaut, die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) geschützt und der notwenige Ausbau der Infrastruktur unterstützt werden. Mit der Bodenordnung können auch die ökonomischen und ökologischen Interessen an der Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung bieten fachliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Hilfestellung. Damit können eine flächendeckende Neuordnung des Grundbesitzes, die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, die Verkehrserschließung und Verbesserung der Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege umgesetzt werden. Die Flurneuordnung stärkt die Wirtschaftskraft und verbessert die Struktur des  ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.

Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

  • Informationsplattform ländlicher Raum und Landentwicklung
    Die Informationsplattform ländlicher Raum und Landentwicklung ist eine Internetplattform der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung. Sie präsentiert gelungene Beispiele und erfolgreiche Aktivitäten für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Gemeinden, stellt den Transfer an die Nutzer sicher und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
  • Förderwegweiser für die Land, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Der Förderwegweiser liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.

Verwandte Leistungen

Stand

12.03.2024, 09:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Hausanschrift

Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5540
97005 Würzburg

Telefon

+49 931 4101-0

Fax

+49 931 4101-250

E-Mail Adresse

poststelle@ale-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken

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