Ländliche Entwicklung; Informationen

Ziel der Ländlichen Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Dazu werden verschiedene Instrumente eingesetzt, um räumliche, wirtschaftliche
und soziale Strukturen zu stärken.

Die Aufgabe der zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gehörenden Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist es, zu einer integrierten nachhaltigen Entwicklung und Zukunftssicherung der ländlichen Gemeinden und Regionen als eigenständige und vielfältig ausgeformte Lebensräume beizutragen. Durch Verfahren und Vorhaben der Ländlichen Entwicklung werden ...

  • die Land- und Forstwirtschaft zukunftsorientiert unterstützt.
  • die ländlichen Gemeinden nachhaltig gestärkt und damit vitale ländliche Räume gesichert.
  • öffentliche Vorhaben eigentumsverträglich realisiert.
  • die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und die Kulturlandschaft gestaltet.

Je nach Aufgabenstellung kommen die Instrumente der Ländlichen Entwicklung (Integrierte Ländliche Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung, Ländlicher Straßen- und Wegebau, Freiwilliger Landtausch, Freiwilliger Nutzungstausch) mit unterschiedlicher Intensität bedarfsgerecht und zielorientiert zur Anwendung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

10.02.2026, 14:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Hausanschrift

Zeller Straße 40
97082 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5540
97005 Würzburg

Telefon

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Fax

+49 931 4101-250

E-Mail Adresse

poststelle@ale-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken

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