Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausnahmebewilligung
Sie möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben und die Meisterprüfung stellt für Sie eine unzumutbare Belastung dar? Dann müssen Sie eine Ausnahmebewilligung beantragen und sich mit dieser in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Wenn Sie sich in Deutschland mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als stehendes Gewerbe niederlassen wollen und Ihnen eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde, müssen Sie sich mit dieser vor Tätigkeitsbeginn in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Ausnahmebewilligung müssen Sie mit einem anderen Antrag vor der Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.
Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.
Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem
- natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften oder
- juristische Personen sowie
- den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
- das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
- wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.
Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).
Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Voraussetzungen
Auf folgender Grundlage wurde eine Ausnahmebewilligung erteilt:
- Die Meisterprüfung stellt eine unzumutbare Belastung für Sie dar.
- Sie verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks.
Fristen
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.
Formulare
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische GesellschaftsformenPersonalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Juristische Personen gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregistersbei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werdenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit, Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische GesellschaftsformenPersonalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Juristische Personen gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregistersbei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werdenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit, Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische GesellschaftsformenPersonalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Juristische Personen gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregistersbei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werdenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit, Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle -
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Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische GesellschaftsformenPersonalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die HandwerksrolleGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Juristische Personen gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregistersbei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werdenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit, Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
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Stand
12.11.2025, 14:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)