Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz

Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz und möchten in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor mit Ihrer Ausnahmebewilligung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie sich in Deutschland mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als stehendes Gewerbe niederlassen.

Dafür müssen Sie zuvor Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und praktische Berufserfahrung im Rahmen der Ausnahmebewilligung anerkennen und sich mit der erteilten Aufnahmebewilligung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Ausnahmebewilligung müssen Sie vor der Eintragung separat beantragen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Neben dem Betrieb wird die Betriebsleitung in der Handwerksrolle verzeichnet. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen verfügen, um das zulassungspflichtige Handwerk auszuüben.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

  • Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
  • angestellte Personen des Handwerksbetriebs

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Voraussetzungen

Im Rahmen einer Ausnahmebewilligung wurden die Berufserfahrung oder Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder erfolgte Ausgleichsmaßnahmen für das einzutragende Handwerk anerkannt.

Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung bzw. betriebsleitenden GesellschafterGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei Anstellung einer Betriebsleitung sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung bzw. betriebsleitenden GesellschafterGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei Anstellung einer Betriebsleitung sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung bzw. betriebsleitenden GesellschafterGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei Anstellung einer Betriebsleitung sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonstenGesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung bzw. betriebsleitenden GesellschafterGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG): Personalausweis oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung der Betriebsleitung (Kopie) Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei Anstellung einer Betriebsleitung sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Bescheid über die Erteilung einer Ausnahmebewilligung

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12.11.2025, 14:11 Uhr

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