Handwerksrolle; Beantragung einer Ausnahmebewilligung
Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.
Das gilt auch, wenn
- Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen.
- Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung ablegen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.
Ausnahmegründe können unter anderem sein:
- fortgeschrittenes Alter,
- familiäre Situationen,
- schwere Krankheit oder Behinderung,
- Vorliegen anderer Prüfungen,
- lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen.
Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind.
Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise Erteilung mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.
Voraussetzungen
- Die Meisterprüfung muss eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen.
- Sie müssen über Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Handwerks verfügen.
Fristen
Keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die HandwerksrolleNachweise für den AusnahmegrundNachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die HandwerksrolleNachweise für den AusnahmegrundNachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die HandwerksrolleNachweise für den AusnahmegrundNachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die HandwerksrolleNachweise für den AusnahmegrundNachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind
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Stand
14.05.2025, 11:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen (siehe BayernPortal)