Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.

Wer nach einem Studium der Humanmedizin in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz in Deutschland den Arztberuf ausüben möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums für Humanmedizin können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt oder Ärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Arzt oder Ärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Bitte beachten Sie, dass das Berufszulassungsverfahren kein Aus-, Fort- oder Weiterbildungsverfahren ist. Sie sollten die Berufszulassung erst dann beantragen, wenn Sie die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen haben.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Voraussetzungen

Die Approbation als Arzt oder Ärztin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:

  • In einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossene humanmedizinische Ausbildung, die mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben. Die deutschen Sprachkenntnisse sind nur dann ausreichend, wenn Sie über Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Das Berufszulassungsverfahren dient nicht dazu, diese Sprachkenntnisse zu erwerben. Vielmehr sollten die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits bei Antragstellung vorliegen. Der Nachweis dieser Kenntnisse kann dann im Verlauf des Verfahrens – z. B. durch Teilnahme an der Fachsprachenprüfung – erbracht werden.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 250 bis 500 Euro zu bezahlen, sofern Sie Ihre Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • Antrag auf Erteilung einer Approbation
    Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen. Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.
  • Antrag auf Erteilung einer Approbation
    Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen. Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.
  • Antrag auf Erteilung einer Approbation
    Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen. Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.

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Stand

16.02.2026, 07:02 Uhr

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