Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung
Der Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie die wesentliche Änderung der Anlage bzw. des Betriebs bedarf einer Genehmigung und ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Zusammenhang mit der therapeutischen Anwendung am Menschen (Neugenehmigung) sowie die wesentliche Änderung einer Anlage oder des Betriebs (Änderungsgenehmigung) bedarf einer Genehmigung.
Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde erteilt auf Antrag die Betriebsgenehmigung. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Antrag auf Genehmigung werden im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt und sind im Zuge des Verfahrens nachzuweisen.
Voraussetzungen
Anträge auf Genehmigung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung können Unternehmen, Einrichtungen und Personen beim LfU stellen, die eine Anlage in Bayern betreiben möchten.
Allgemeine Vorrausetzungen für die Erteilung einer Genehmigung werden im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt. Eine Genehmigung wird erteilt, wenn
- Antragsteller und Strahlenschutzbeauftragte zuverlässig und fachkundig sind,
- Ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal vorhanden ist,
- Die notwendige Ausrüstung vorhanden ist und Schutzmaßnahmen nach Stand von Wissenschaft und Technik getroffen sind,
- Die Tätigkeit gerechtfertigt ist und keine anderen Vorschriften entgegenstehen,
- Eine gesetzliche Schadenersatzvorsorge besteht,
- Der Schutz gegen Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter gewährleistet ist
Das LfU kann die Genehmigung befristen, wenn die Vorrausetzungen erst im Probetrieb geprüft werden können. Während eines Probebetriebs ist eine Anwendung am Menschen ausgeschlossen.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn des medizinischen Betriebs zu stellen.
Eine Strahlerzeugung und -abgabe darf erst erfolgen, wenn eine Genehmigung ausgestellt wurde. Dies gilt auch für die erste Strahlabgabe bei vorgesehenen Prüfungen und Wartungen des Beschleunigers (z. B. der Abnahmeprüfung des baulichen Strahlenschutzes durch den Sachverständigen), sofern diese nicht im Rahmen einer örtlich gültigen Genehmigung des Herstellers unter dessen strahlenschutzrechtlicher Verantwortung erfolgt.
Kosten
165,00 bis 6500,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Formulare
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
- Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung;
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Standort der AnlageAngaben zur beabsichtigten Art der AnwendungAuflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ApprobationsurkundeNachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und Betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zu SicherheitssystemenAngaben zum GesamtsystemAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterStrahlenschutzanweisung -
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung;
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Standort der AnlageAngaben zur beabsichtigten Art der AnwendungAuflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ApprobationsurkundeNachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und Betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zu SicherheitssystemenAngaben zum GesamtsystemAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterStrahlenschutzanweisung -
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung;
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Standort der AnlageAngaben zur beabsichtigten Art der AnwendungAuflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ApprobationsurkundeNachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und Betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zu SicherheitssystemenAngaben zum GesamtsystemAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterStrahlenschutzanweisung -
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung;
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Standort der AnlageAngaben zur beabsichtigten Art der AnwendungAuflistung der StrahlenschutzbeauftragtenAuflistung der für die Anwendung und technischen Durchführung berechtigten PersonenNachweis über den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzGgf. Nachweis über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im StrahlenschutzNachweis der Zuverlässigkeit (mittels eines Formblattes oder durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses)ApprobationsurkundeNachweis einer Versicherung zur Erfüllung einer gesetzlichen Schadenersatzverpflichtung (Deckungsvorsorge)Gerätetechnische und Betriebstechnische AngabenAngaben zum baulichen StrahlenschutzAngaben zu SicherheitssystemenAngaben zum GesamtsystemAngaben zur Qualitätssicherung und zur physikalischen StrahlenschutzkontrolleStrahlenschutzanweisungNachweis über die Anmeldung bei der ärztlichen- oder zahnärztlichen Stelle (bei der Anwendung am Menschen)Auszug aus dem Handelsregister bzw. PartnerschaftsregisterStrahlenschutzanweisung
Online Verfahren
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Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Sie können die Genehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Sie können die Genehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich. -
Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Sie können die Genehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) online beantragen. Die Übermittlung ist ohne persönliche Authentifizierung möglich.
Weiterführende Links
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Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt -
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Allgemeine und weiterführende Information auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt
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Stand
06.02.2026, 15:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)