Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Eintragung

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
    und
  • entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
    oder
  • Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.

Fristen

keine

Kosten

Bis 31.12.2024: 70,00 EUR

Ab 01.01.2025: 100,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiumsbei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/inNicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur TätigkeitSelbständig Tätige / leitend Angestellte: aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherungbei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldungbei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiumsbei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/inNicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur TätigkeitSelbständig Tätige / leitend Angestellte: aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherungbei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldungbei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiumsbei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/inNicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur TätigkeitSelbständig Tätige / leitend Angestellte: aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherungbei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldungbei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiumsbei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/inNicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur TätigkeitSelbständig Tätige / leitend Angestellte: aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherungbei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldungbei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

10.09.2025, 12:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Hausanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Postanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Telefon

+49 89 419434-0

Fax

+49 89 419434-20

E-Mail Adresse

info@bayika.de

Webseite

http://www.bayika.de

Nach oben