Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung
Sie können die freiwillige Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kündigen.
Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).
Voraussetzungen
Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Weiterführende Links
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Stand
11.03.2026, 14:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)