Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), muss mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag schließen.
Nach Vertragsabschluss muss der Ausbildende (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen.
Voraussetzungen
Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss der Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin anerkannt sein.
Außerdem muss im betreffenden Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin eingetragen sein.
Fristen
Der Antrag auf Eintragung muss unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgen.
Kosten
Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzungggf. Jahreszeugnis Berufsgrundschuljahr Agrar -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzungggf. Jahreszeugnis Berufsgrundschuljahr Agrar -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzungggf. Jahreszeugnis Berufsgrundschuljahr Agrar -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schuleggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)ggf. Prüfungszeugnis Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzungggf. Jahreszeugnis Berufsgrundschuljahr Agrar
Weiterführende Links
-
Berufsbildungssystem für grüne Berufe in Bayern (BBS)
In der Anwendung Berufsbildungssystem (BBS) können Sie als Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildender Ihre Ausbildungsverträge online eingeben und erhalten dazu alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen des Vertrages. Der Vertrag muss zum Unterschreiben ausgedruckt werden, und kann dann mit dem Antrag auf Eintragung per E-Mail bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Verwandte Leistungen
Stand
02.01.2024, 16:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)