Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Sie müssen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten können Ihre Gesundheit und Ihre Zähne geschädigt werden. Dann kommen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz in Betracht.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten der Heilbehandlung.
Das gilt auch, wenn eine besondere unfallmedizinische Behandlung nötig ist. Die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.
Voraussetzungen
- behandlungsbedürftiger Gesundheitsschaden infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit
-
Durchführung der Behandlung durch:
- Ärztinnen oder Ärzte
- Zahnärztinnen oder Zahnärzte
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an -
Erforderliche Unterlage/n
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Erforderliche Unterlage/n
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Erforderliche Unterlage/n
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Online Verfahren
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Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Stand
10.03.2025, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)