Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Voraussetzungen
- Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall oder leiden unter einer anerkannten Berufskrankheit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
-
Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online beantragen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
13.09.2023, 07:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)