Reise- und Fahrtkosten für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.

Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.

Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport),
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten),
  • Kosten des Gepäcktransports.

Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.

Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.

Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.

Voraussetzungen

  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
  • Die Kosten stehen mit den Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit im Zusammenhang.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Kostenbelege, Rechnungen und QuittungenDie Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kostenbelege, Rechnungen und QuittungenDie Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kostenbelege, Rechnungen und QuittungenDie Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kostenbelege, Rechnungen und QuittungenDie Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Online Verfahren

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Stand

10.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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