Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Haben Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erlitten, kommt die ärztliche Erstversorgung für Sie in Betracht. Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte.
Ist wegen Art oder Schwere des Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine unfallmedizinische Behandlung notwendig, wird diese im Anschluss an die Erstversorgung erbracht. Die freie Arztwahl kann in Bezug auf die Unfallärztin oder den Unfallarzt eingeschränkt werden.
Die Kosten der ärztlichen Erstversorgung werden direkt von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.
Voraussetzungen
- behandlungsbedürftiger Gesundheitsschaden infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit
- Durchführung der Erstversorgung durch Ärztin oder Arzt
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an -
Erforderliche Unterlage/n
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keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an -
Erforderliche Unterlage/n
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Online Verfahren
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Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden. -
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Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden. -
Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden.
Weiterführende Links
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Stand
13.09.2023, 07:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)