Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme

Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.

Haben Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erlitten, kommt die ärztliche Erstversorgung für Sie in Betracht. Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte. 
Ist wegen Art oder Schwere des Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine unfallmedizinische Behandlung notwendig, wird diese im Anschluss an die Erstversorgung erbracht. Die freie Arztwahl kann in Bezug auf die Unfallärztin oder den Unfallarzt eingeschränkt werden.
Die Kosten der ärztlichen Erstversorgung werden direkt von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.

 

Voraussetzungen

  • behandlungsbedürftiger Gesundheitsschaden infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Durchführung der Erstversorgung durch Ärztin oder Arzt

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an  
  • Erforderliche Unterlage/n
    keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an  
  • Erforderliche Unterlage/n
    keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an  
  • Erforderliche Unterlage/n
    keinebei Bedarf fordert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Unterlagen direkt von Ihnen an  

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

13.09.2023, 07:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Nach oben