Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer; Beantragung
Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.
Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.
Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).
Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt.
Voraussetzungen
Zur Beantragung einer Aufschub-BIN benötigen Sie ein Aufschubkonto.
Fristen
Es gibt keine Fristen, die einzuhalten sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
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Stand
26.08.2023, 16:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)